Schadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs

Die nächste mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung findet am 17. März 2022 in unserem Stadtgebiet statt.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg bietet wieder die kostenlose Annahme von Sonderabfällen von Privathaushalten an. Für Sonderabfälle aus anderen Herkunftsbereichen, wie Handwerk, Dienstleistung und Kleingewerbe ist eine Gebühr von 7,00 € / kg zu entrichten.

Termine:
17.03.2022 von 13:15 - 13:45 Uhr an der Nordwaldeckhalle in Volkmarsen-Külte
17.03.2022 von 14:00 - 14:45 Uhr an der Nordhessenhalle in Volkmarsen
17.03.2022 von 15:00 - 15:30 Uhr an der Alten Schule in Volkmarsen- Ehringen

Was sind Sonderabfälle?

- Farben, Lacke, Abbeizmittel, Lösungsmittel
- Autopflegemittel, Backofenreiniger, Fleckentferner, Putzmittel, Möbelpolitur
- Chemikalien aus dem Hobbykeller, Laborchemikalien
- Batterien, auch Autobatterien in haushaltsüblichen Mengen
- Holzschutzmittel, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel, Pflanzendünger
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Rostschutzmittel, Schuhpflegemittel, Spraydosen
- Leuchtstoffröhren

Sie sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihren Abfällen um Sonderabfälle handelt?
Sonderabfälle sind aufgrund ihrer Gefährlichkeit in der Regel speziell gekennzeichnet und sind daher anhand der aufgedruckten Gefahrensymbole (schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund) auf den Verpackungen zu erkennen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter der Telefonnummer 06451 743-746 zur Verfügung.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund einer kurzfristigen und nicht vorhersehbaren Tiefbaumaßnahme der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH ist die…

Weiterlesen

In diesem Sommer finden die landesweiten Praktikumswochen 2024 auch in Waldeck-Frankenberg statt. Unternehmen, die Praktikumsplätze zur Verfügung…

Weiterlesen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

derzeit läuft die Umstellung der Sirenen-Alarmierung im gesamten Stadtgebiet auf das moderne TETRA BOS-Netz. In diesem…

Weiterlesen

Sehr geehrte Nutzungsberechtigte,

bei den pflegefreien Grabarten (Rasengräber und Baumgräber) ist das Ablegen von Grabschmuck nicht gestattet.

Wir…

Weiterlesen