Dorfentwicklung

Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass das für die Stadt Volkmarsen laufende Dorfentwicklungsprogramm im Jahr 2021 ausläuft.

Personen, die mit Hilfe der Förderung noch Maßnahmen umsetzen wollen, müssen spätestens bis zum 31.03.2021 einen Förderantrag bei der Kreisverwaltung einreichen.

Eine unentgeltliche Grundberatung (einschl. Unterstützung bei der Stellung des Förderantrages) kann in Anspruch genommen werden, sofern das betreffende Objekt innerhalb der Fördergebietsabgrenzung liegt. Interessierte werden gebeten, sich diesbezüglich mit dem beauftragten Beratungsbüro (Planungsbüro Schade-Kleist, Steinweg 24, 34471 Volkmarsen, Tel. 05693 / 6193) oder mit der Stadt Volkmarsen, Herrn Pfeiffer, Tel.: 05693/687-222 in Verbindung zu setzen.

Maßnahmen, deren geschätzte zuwendungsfähige Kosten unterhalb der Bagatellgrenze von 10.000,00 Euro netto liegen, können nicht gefördert werden.     

Der Stadt würde sich freuen, wenn noch möglichst viele Maßnahmen im Sinne Stadt / Stadtentwicklung umgesetzt würden.

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