Mehrwertsteuersenkung – Abrechnung der Wassergebühr
Das jüngste Konjunkturpaket des Bundes sieht eine befristete Senkung der Umsatzsteuer vor. Im Bereich der Wasserversorgung erfolgt die Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Dieser aktuelle Steuersatz soll nun auf 5% gesenkt werden.
Der Vorstand des Zweckverbandes Kommunale Betriebe Nordwaldeck gibt bekannt, dass wegen der Mehrwertsteuersenkung auf 5 % keine Zwischenablesung der Wasseruhren zum 30.06. erfolgen wird. Bei der Jahresabrechnung 2020 wird der reduzierte Steuersatz zugrunde gelegt.
Für sonstige Rechnungen (Dienstleistungen wie z.B. Sperrmüll, Standrohrnutzung, Hausanschlusskosten etc.) ist maßgeblich das Datum der erbrachten Leistung.