FFP2-Maskenpflicht im Rathaus

Bitte beachten Sie, dass ab sofort im Rathaus das Tragen einer Schutzmaske der Standards FFP2, KN95 oder N95 vorgeschrieben ist. Das Tragen einer einfachen OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.

Das Rathaus bleibt weiterhin für den Besucherverkehr geöffnet. Bleiben Sie gesund!

 

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