Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken darauf hin, dass in Jahren mit ungeraden Endziffern (2023) die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke für die Schneeräumung/Winterdienst verpflichtet sind.
In Jahren mit geraden Endziffern (2024) sind dann die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke für die Räumung der Gehwege zuständig. Vielen Dank!