13.01.2025: Grundsteuerbescheide

Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden in den nächsten Tagen bei den Eigentümern oder Bevollmächtigten eintreffen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

Die Messbeträge resultieren aus den Angaben der Eigentümer zur Grundsteuerreform an das Finanzamt zum Stichtag 01.01.2022. 

Die Ermittlung der Messbetragshöhe obliegt dem Finanzamt und ist eine der Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer. 

Die Berechnung der Messbeträge der Grundstücke erfolgte auf der Grundlage der Auskünfte und Angaben der Eigentümer an das Finanzamt. 

Die Messbeträge kann und darf die Stadt Volkmarsen nicht ändern. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Die Vorgabe, eine Aufkommensneutralität der Kommunen zu erwirken, ist mit der Festsetzung der Hebesätze, die in der Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2024 beschlossen wurden, erfüllt. 

Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer der Stadt insgesamt allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss.

Durch die Veränderung der Messträge und der Hebesätze kann die Höhe der Grundsteuer zum Vorjahr variieren. 

Grundsätzlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen zum Grundsteuerbescheid gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bescheid.