Die Stadt Volkmarsen als örtliche Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass die Glascontainer im gesamten Stadtgebiet sowie die darum befindlichen Plätze keine Möglichkeit für die Entsorgung von Sperrmüll, Altkleider und sonstigen Gegenständen sind.
Auch bei knapper Kapazität der Altkleidercontainer ist es nicht erlaubt, die entsprechenden Gegenstände dort abzulagern.
Entsprechend widerrechtliches Handeln stellt eine illegale Müllentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden.