Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 24.06.2025 die Veränderung der Hebesatzsatzung beschlossen. Die Waldeckische Landeszeitung berichtete hierzu bereits am 26. Juni 2025. Den Pressebericht der WLZ finden Sie HIER.
Die Berechnung der Grundsteuer A und B wird aktualisiert und die geänderten Grundsteuerbescheide werden in den nächsten Tagen an die Grundstückseigentümer versendet.
Sollten Sie irrtümlich oder fälschlicherweise einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Volkmarsen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Grundsteuerbescheid.
Die bisher noch nicht erfolgten Eigentümerwechsel werden weiterhin nachträglich bei der Stadt Volkmarsen veranlagt. Eine Verrechnung der Grundsteuer findet nach dem Eigentümerwechsel statt.