Zum Jahreswechsel bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um ein achtsames und respektvolles Miteinander. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, die sich durch Lärm oder Feuerwerk belastet fühlen, sowie auf Tiere und die Umwelt.
Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das ganze Jahr verboten.
Vielen Dank für Ihre Rücksicht!