Wie jeden Monat wurde auch im März das Mahnverfahren gemäß Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz durchgeführt. Leider sind trotz vorheriger Ankündigung Anfang Februar hauptsächlich im Bereich Grund- und Gewerbesteuer offene Forderungen nicht beglichen worden. Dies zieht ärgerliche Mahn- und Säumnisgebühren nach sich.
Damit keine zusätzlichen Kosten entstehen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Volkmarsen eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Somit werden pünktliche Zahlungen sichergestellt. Diese können Sie bequem über DIESEN LINK erteilen.
Auch eine persönliche Abgabe im Rathaus oder per Mail an kevin.mogk@volkmarsen ist möglich. Geben Sie bitte in jedem Fall das betreffende Kassenzeichen an. Bei erneuter fehlender Zahlung wird die Forderung an die zuständige Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.