23.09.2026: E-Scooter

E‑Scooter gehören mittlerweile zum Alltag – sei es auf dem Schulweg, in der Freizeit oder für kurze Fahrten in der Stadt. Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen, insbesondere mit Jugendlichen. Rücksichtslose Fahrweise, mangelnde gegenseitige Rücksichtnahme und das Ignorieren von Verkehrszeichen sorgen für Unmut bei anderen Verkehrsteilnehmern.

Um auf die geltenden Regelungen für die Nutzung von E‑Scootern hinzuweisen, finden Sie hier einige wichtige Informationen im Überblick:

Erlaubte Fahrwege: E‑Scooter dürfen auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen (Fußgänger haben Vorrang) sowie auf allgemeinen Straßen gefahren werden.

Verbotene Bereiche: Das Fahren und ebenso das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen ist verboten. Die Stadt Volkmarsen weist eindringlich darauf hin, dass das Befahren der Einbahnstraßen (Wittmarstraße, Steinweg, Erpeweg, Gartenstraße) entgegen der angeordneten Fahrtrichtung verboten ist.

Personenzulassung: E‑Scooter sind für eine Person zugelassen. Gemeinsames Fahren ist verboten und gefährlich.

Mindestalter: Das Mindestalter für das Fahren eines E‑Scooters beträgt 14 Jahre.

Versicherung: Der E‑Scooter darf nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Raum benutzt werden.

Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Die technische Veränderung, die zum Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit führt, kann das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge haben und gleichwohl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.

Verstöße gegen diese Regelungen oder die Straßenverkehrsordnung werden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet. Im Einzelfall können E‑Scooter durch die Ordnungs- oder Polizeibehörde auch sichergestellt werden.

Mit Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit und Einhaltung der Regeln können wir alle dazu beitragen, dass E‑Scooter sicher und unkompliziert genutzt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter 05693 687-111 bzw. -228 oder per E‑Mail an ordnungsamt@volkmarsen.de gern zur Verfügung.