Priorisierte Registrierung endet zum 7. Juni
Wer in Hessen wohnt und keiner Priorisierungsgruppe angehört, hat vom 7. Juni 2021 an die Möglichkeit, sich in einem der 28 hessischen Impfzentren zu registrieren. Zeitnahe Terminangebote werden jene Neuregistrierten aufgrund der nach wie vor nicht ausreichenden Impfstoffmengen in der Regel aber nicht erhalten können.
Aktuell warten noch rund 476.000 beim Land Hessen Registrierte auf ihre persönlichen Terminangebote. Dazu gehören auch rund 1.000 Angehörige der Priorisie-rungsgruppe 1 sowie etwa 5.000 der Priorisierungsgruppe 2, die sich erst in den letzten Tagen registriert hatten.
Da das Land Hessen durchschnittlich rund 180.000 Dosen für seine 28 Impfzentren pro Woche erhält und dort in den kommenden Wochen ganz überwiegend Zweitimpfungen durchgeführt werden müssen, wird selbst der Großteil der rund 470.000 registrierten Angehörigen der Priorisierungsgruppe 3 erst gegen Ende Juni Terminan-gebote erhalten können. Das Land wird die verfügbaren Impfstoffe zunächst diesen bis einschließlich 6. Juni Registrierten aus den Priorisierungsgruppen zur Verfügung stellen.
Impfterminvergabe weiterhin nach Zufallsprinzip
Sobald Impfstoffe zur Verfügung stehen, werden die Impftermine an die Registrierten nach dem Zufallsprinzip zugewiesen. Alle Personen aus den aktuell noch gel-tenden Priorisierungsgruppen, die sich bis einschließlich 6. Juni registriert haben, werden weiterhin priorisiert Termine zugewiesen bekommen.
Demographische Unterschiede innerhalb Hessens führen dazu, dass in manchen Regionen die Gruppe der priorisiert zu Impfenden früher und in anderen Regionen erst später abgearbeitet sein wird. Sobald in einem Impfzentrum alle dieser re-gistrierten Personen ihre Termine erhalten haben und darüber hinaus Impfstoff zur Verfügung steht, werden die weiteren Termine ebenfalls nach Zufallsprinzip an die Personen vergeben, die sich ab dem 7. Juni registriert haben. Der Zeitpunkt der Registrierung hat somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Terminzuweisung. Solange die Impfstoffe ein knappes Gut sind, erfolgt die Terminzuweisung nach dem Zufallsprinzip.
Kein Wegfallen Nachweispflicht der Priorisierung
Zwar haben mit Wegfall der Priorisierung zum 7. Juni 2021 alle Personen in Deutschland, welche die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 CoronaImpfV erfüllen, im Rahmen der Verfügbarkeit von Impfstoff einen Anspruch auf Schutzimpfung, ein Anspruch auf Durchführung der Impfung an einem bestimmten Tag besteht aber nicht.
Da Personen welche sich bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021, registrieren bei der Terminvergabe auch nach dem 6. Juni 2021 im Rahmen ihrer Priorisierung bzw. der zuvor bestehenden Priorisierung berücksichtigt werden, ist der Priorisierungsgrund auch weiterhin zu prüfen.
Schüler können sich registrieren oder bei den Hausärzten impfen lassen
Mit dem Wegfall der Priorisierung können ab dem 7. Juni auch Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr geimpft werden. Der Impfstoff von Biontech ist ab dem 12. Lebensjahr europaweit zugelassen. Da eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) noch aussteht, können sich für Impfungen in den Impfzentren zunächst nur Schülerinnen und Schüler ab dem 16. Lebensjahr für Corona-Schutzimpfungen registrieren. Sollte die STIKO im Weiteren eine entsprechende Empfehlung abgeben, könnten auch die ab 12-Jährigen für die Registrierung zugelassen werden.
Mit der Aufhebung der Priorisierung ab dem 7. Juni 2021 können zudem Impftermine für Schülerinnen und Schüler bei den Kinder- und Jugendärzten sowie den Hausärzten vereinbart werden.