23.04.2024: Information zur Anbringung von Hausnummern

Haben Sie Ihre Hausnummer sichtbar an Ihrem Wohnhaus angebracht?

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der zugeteilten Hausnummer gem. § 126 Baugesetzbuch zu versehen. Fernab der gesetzlichen Pflicht sollte aber auch Eigentümern daran gelegen sein, die Hausnummern dauerhaft und sichtbar am Haus - oder Grundstückseingang - anzubringen, sodass sie von der Straße aus jederzeit gut erkennbar und lesbar ist. Idealerweise ist die Hausnummer sogar beleuchtet. Im Notfall können Minuten entscheidend sein und Rettungskräften, die Ihr Haus suchen, wird die Suche durch die sichtbare Anbringung der Hausnummer vereinfacht.

Überprüfen Sie bitte, ob an Ihrem Haus die Hausnummer von der Straße aus deutlich sichtbar angebracht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine gut lesbare Hausnummer an.

Beispiele sehen Sie hier im Bild.