Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
- der Einnahmen und der Ausgaben
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigeHaushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr