Öffentliche Bekanntmachungen

Festsetzung der Abgaben für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung

Hiermit wird öffentliche bekanntgegeben, dass die Abgabenschuldner der Abgabenarten:

  • Grundsteuer A
  • Grundsteuer B
  • Hundesteuer

für das Jahr 2023 dann keinen neuen Abgabenbescheid erhalten, wenn die gleiche Abgabe wie im Vorjahr zu entrichten ist. Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tage der Bekanntmachung die gleichen Rechtwirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Höhe der zu zahlenden Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich im Einzelfall aus den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden.

Die Abgabefestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ergibt sich aus folgender Rechts-grundlage:
§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBI. I S 965)
§ 9 Hundesteuersatzung vom 27. November 2014

Diese Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Volkmarsen, Steinweg 29, 34471 Volkmarsen, angefochten werden.

Volkmarsen, den 04.04.2023

Der Magistrat

gez. Hendrik Vahle
Bürgermeister

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