Online Dienste der Stadt Volkmarsen

Hier finden Sie die Übersicht der von der Stadt Volkmarsen derzeit angebotenen Online-Dienstleistungen. Klicken Sie auf einen der weiterführenden Links, öffnet sich ein neues Fenster zum jeweiligen Fachverfahren.

Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Im November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. In dem Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten gespeichert. Seit November 2007 enthält der Chip das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden. Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  2. Ein aktuelles digitales Passbild (kann auch vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden).


Informationen zum digitalen Passbild

Gedruckte Fotos, egal ob vom Fotografen, einem Drogeriemarkt, einem Fotoautomaten oder einer App für biometrische Lichtbilder oder selbstangefertigt dürfen seit dem 01. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden.

1. Passbilder aus einem zertifizierten Fotostudio oder Drogerie mit digitaler Übermittlung

- Sie lassen Ihr Passfoto von einem teilnehmenden Fotodienstleister anfertigen
- Nach dem Fotografieren erhalten Sie einen Data-Matrix-Code.
- Bringen Sie den Code einfach zur Antragstellung im Bürgerbüro mit.
- Ihre Passbilddaten werden dann digital und sicher vom Bürgerbüro abgerufen

Fotodienstleister (Fotostudio in Ihrer Nähe anzeigen lassen: www.e-passfoto.de/teilnehmer/) oder DM-Drogeriemarkt

2. Fotoaufnahme direkt im Bürgerbüro

Es besteht auch die Möglichkeit, das digitale Passbild im Rahmen der Beantragung eines Ausweisdokumentes direkt im Bürgerbüro anfertigen zu lassen.
Hinweis: Wir empfehlen für Kinder unter 4 Jahren das Passfoto bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.


Welche Gebühren fallen an?

Für die erstmalige Ausstellung des Passes sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:

  1. für die Ausstellung 

1. eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 70 Euro,
2. eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 37,50 Euro,
3. eines Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich zu der in Nummer 1a und 1b bestimmten Gebühr 22 Euro,
4. eines Reisepasses nach Nummer 1a bis 1c im Expressverfahren zusätzlich zu den dort bestimmten Gebühren 32 Euro,
5. eines vorläufigen Reisepasses 26 Euro

  1. für das Lichtbild sofern vor Ort im Bürgerbüro angefertigt: 6 Euro


Rechtsgrundlage

  1. Passgesetz
  2. Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

 

Ansprechpartner:
Elke Schrader
Telefon: 05693 687-133
Fax: 05693 687 600

Iris Vering
Telefon: 05693 687-134
Fax: 05693 687 600

Aileen Degenhardt
Telefon: 05693 687-136
Fax: 05693 687-600

E-Mail: buergerbuero@volkmarsen.de