Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Im November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. In dem Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten gespeichert. Seit November 2007 enthält der Chip das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers. Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich (Ausnahme Kinderreisepass).

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
 und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
 zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
•Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand). Kann auch bei der Stadt Volkmarsen erstellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die erstmalige Ausstellung des Passes sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:

  • für die Ausstellung     
         a)    eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70 Euro,
         b)    eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 Euro,
         c)    eines Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich zu der in Nummer 1a und 1b bestimmten Gebühr 22 Euro,
         d)    eines Reisepasses nach Nummer 1a bis 1c im Expressverfahren zusätzlich zu den dort bestimmten Gebühren 32 Euro,
         e)    eines vorläufigen Reisepasses 26 Euro,
         f)    eines Kinderreisepasses 13 Euro

Rechtsgrundlage

•Passgesetz
•Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Ansprechpartner:
Elke Schrader
Tel.: 05693 687 133
Fax: 05693 687 600
E-Mail: elke.schrader@volkmarsen.de

Iris Vering
Telefon: 05693 687-134
Fax: 05693 687 600
E-Mail: iris.vering@volkmarsen.de