Förderung des Erwerbs von Altbauten

Am 01.01.2021 ist die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Menschen und Familien kaufen alte Häuser) in Kraft getreten.

Gefördert wird nach Antrag bei der Stadt Volkmarsen:

  1. das Erstellen eines Altbaugutachtens (Ortsbegehung/Bestandsaufnahme mit Modernisierungs-empfehlung und Kostenschätzung)
  2. der Erwerb eines Altbaus (laufende jährliche Förderung über eine Laufzeit von max. 5 Jahren)
  3. der Abbruch eines Altbaus und die Errichtung eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle über eine Laufzeit von max. 5 Jahren

Die Richtlinie sowie die Anträge finden Sie im Anhang. Gleichfalls können Sie die Unterlagen im Rathaus, Liegenschafts- und Bauverwaltung, erhalten.

Ansprechpartnerin:
Heike Simshäuser
Telefon: 05693 687-223
E-Mail: heike.simshaeuser@volkmarsen.de