Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

Benötigt werden für
•Europawahlen
 2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
•Bundestagswahlen
 200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
•Landtagswahlen
 50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
•Direktwahlen
 zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

 Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

Für weitere Informationen:

www.wahlen.hessen.de

An wen muss ich mich wenden?

Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Ansprechpartner:
Elke Schrader
Tel.: 05693 687 133
Fax: 05693 687 600
E-Mail: elke.schrader@volkmarsen.de

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