Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
 Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

Wohngeld
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Wohngeldbehörden in Hessen (PDF)
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben Sie bitte im oberen Ortssuchfeld Ihren Gemeindenamen an. » zur Ortssuche

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

Rechtsgrundlage

• Wohngeldgesetz (WoGG)

• § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, und digitale Infrastruktur unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
 

Ansprechpartner:

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Fachdienst Soziale Angelegenheiten

Tel.: 05631 954-218

Mail: soziale-angelegenheiten@lkwafkb.de

Internet:https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/verwaltung-verstehen/fachdienste/soziale-angelegenheiten/

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