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Hier finden Sie die Dienstleistungen der Stadt Volkmarsen.

Schiedsamt Volkmarsen

Die Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren mit dem Ziel der gütlichen Einigung bei Rechtsstreitigkeiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren.

Mit Rücksicht auf den besonderen gefährdeten Personenkreis werden die Schiedspersonen bis auf Weiteres keine Termine wahrnehmen.

In folgenden Fällen muss eine Schiedsperson bemüht werden, bevor der Weg zum Amtsgericht beschritten werden darf:
1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen
a. der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt,
b. Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
c. Hinüberfall nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
d. eines Grenzbaumes nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
e. den nach Hessischem Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechten, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt,

2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Ferner können die Schiedspersonen zuständig sein bei:
- Vergehen des Hausfriedensbruchs,
- der Beleidigung, der Körperverletzung,
- der Bedrohung und Sachbeschädigung,
- der Verletzung des Briefgeheimnisses.

Schiedspersonen:
Herrn
Karl Nitzge
Steinweg 62
34471 Volkmarsen
Tel.-Nr.: 05693 990990

Stellvertreterin:
Frau
Sabine Buchenau
Burgstraße 1
34471 Volkmarsen
Tel.-Nr.: 05693 4569930

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