Wahlen
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026
Infos in einfacher Sprache finden Sie HIER.
Die hessische Landesregierung hat den 15. März 2026 als Wahltag für die Kommunalwahlen in Hessen festgelegt.
An diesem Tag finden in der Stadt Volkmarsen die Wahlen des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte statt.
Auf der Seite des hessischen Innenministeriums Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen | Wahlen in Hessen ist erläutert, welche Änderungen sich durch die Novelle der rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben haben u. a. Erläuterungen zu dem neuen Auszählungsverfahren nach d´Hondt.
Was wird gewählt?
- Der Kreistag des Kreises Waldeck-Frankenberg mit 71 Abgeordneten.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Volkmarsen mit 31 Stadtverordneten.
- Die Ortsbeiräte der Stadtteile Ehringen, Herbsen, Hörle, Külte und Lütersheim mit 5 bis 9 Mitgliedern.
Wahlsystem
Die jeweiligen Vertreter werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl (personalisierte Verhältniswahl) geheim gewählt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter in das jeweilige Gremium zu wählen sind. Die Stimmen können auf die Bewerber eines Wahlvorschlags oder unterschiedliche Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren). Dabei können an die einzelnen Bewerber im Rahmen der Gesamtzahl der zu vergebenden Stimmen bis zu drei Stimmen abgegeben werden (kumulieren).
Wo wird gewählt?
Die Stadt Volkmarsen ist in 8 Wahlbezirke aufgeteilt. Die Wahl findet voraussichtlich in folgenden Wahllokalen statt:
| Wahlbezirke | Wahllokale |
|---|---|
| 01, 02, 03 | Nordhessenhalle Volkmarsen |
| 04 | Erpetalhalle Ehringen |
| 05 | Dorfgemeinschaftshaus Herbsen |
| 06 | Dorfgemeinschaftshaus Hörle |
| 07 | Nordwaldeckhalle Külte |
| 08 | Dorfgemeinschaftshaus Lütersheim |
Wann und wie kann gewählt werden?
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Wahllokal, in dem Sie wählen dürfen, ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Ihnen im Februar 2026 zugestellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie nur in dem Ihnen zugeteilten Wahllokal wählen dürfen.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit, da der Wahlvorstand berechtigt ist, dieses einzusehen. Liegt Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht vor, so können Sie auch nur mit dem Ausweisdokument wählen gehen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl ist ebenfalls möglich, nähere Informationen hierzu erfolgen zu gegebener Zeit.
Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer
Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
das achtzehnte Lebensjahr vollendet (Letzter Geburtstermin 15.03.2008) hat und
seit mindestens sechs Wochen (01.02.2026) in dem/der Kreis/Stadt/Stadtteil den dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben.
Wahlscheinantrag Kommunalwahl am 15.03.2026
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 02.02.2026 00:00 Uhr bis 10.03.2026 23:59 Uhr.