Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/ Ortsteile dabei übernehmen. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines Kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und u. a. Aussagen darüber treffen, wie Nahversorgung und Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele.

Die Stadt Volkmarsen wurde mit Bescheid des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vom 01.08.2025 zum Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung anerkannt.

Die Laufzeit endet am 31.12.2031.

Kommunale Maßnahmen

Kommunale Maßnahmen müssen sich aus dem Kommunalen Entwicklungskonzept (KEK) (siehe Download unten) ableiten lassen.
Welche Maßnahmen wann ungesetzt werden, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen und natürlich auch die Förderstelle (Landkreis Waldeck-Frankenberg, FD Dorf- und Regionalentwicklung). 
Die gebildete Steuerungsgruppe, welche sich aus Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Akteure, der Verwaltung und der politischen Gremien zusammensetzt, tagt ca. 3-4 Mal im Jahr.
Die Sitzungen sind öffentlich und werden hier auf der städtischen Internetseite und über Crossiety bekanntgegeben.

Grundsätzliche Aufgaben der Steuerungsgruppe sind:

  • Koordinierung und Prozessmanagement
  • Begleitung und Qualitätssicherung des Prozesses und der Umsetzung des KEK
  • Sicherstellung des fachlichen Austauschs auf allen Ebenen (lokal, kommunal, regional)
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten
  • Priorisierung der öffentlichen Vorhaben als Grundlage zur Beratung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien der Stadt Volkmarsen
  • Regelmäßige Organisation einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, die mit der Verwaltung abzustimmen ist und durch diese unterstützt wird
  • Überprüfung der Ableitbarkeit von Vorhaben der Daseinsvorsorge ehrenamtlicher und bürgerschaftlicher Initiativen aus den Zielen und Handlungsfeldern des KEK sowie die Priorisierung solcher Projekte
  • Initiierung von themen- oder projektbezogenen Arbeitsgruppen

Infos zu dem Sachstand der umzusetzenden Projekte/Maßnahmen finden Sie demnächst hier.
 

Private Maßnahmen

Auch private Bauherren können auf Antrag Fördermittel für Bau-, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bewilligt bekommen.
Welche Maßnahme förderfähig sind, ist in der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“ geregelt. (Den Link zur Seite des Landkreises finden Sie HIER.
Wichtige Infos / Hinweise zur regionaltypischen Bauweise findet man in der Broschüre „Bauen im ländlichen Raum“ und „Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum“ (siehe Download unten).

Um eine Förderung zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Objekt/Grundstück muss innerhalb des abgegrenzten Fördergebietes liegen. Die entsprechenden Pläne für jeden Ort findet man im Downloadbereich. Unter Denkmalschutz stehende Objekte können jedoch auch außerhalb des Fördergebietes liegen.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Erst nach Eingang des Förderbescheides des Landkreises Waldeck-Frankenberg dürfen Aufträge erteilt oder Material beschafft werden.
  • Vor der Antragsstellung sind Sie dazu verpflichtet, eine kostenfreie Beratung zu der jeweiligen Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Volkmarsen hat das Planungsbüro von Frau Brigitte Schade-Kleist mit der Ausführung der Beratungsleistungen beauftragt. Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Büro auf und beschreiben Sie kurz das von Ihnen angedachte Vorhaben, damit die grundsätzliche Förderfähigkeit vorab geprüft werden kann. Anschließend wird ein gemeinsamer Ortstermin mit Ihnen am Objekt vereinbart.

Die Bearbeitung Ihres Förderantrages erfolgt durch den Fachdienst Ländlicher Raum des Landkreises Waldeck-Frankenberg. 

 

Kontaktdaten / Ansprechpartner:

Beratung:

Planungsbüro Dipl.-Ing. 
Brigitte Schade-Kleist
Steinweg 24
34471 Volkmarsen
Telefon: 05693 6193
E-Mail senden


Bewilligungsstelle für Anträge:

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Frau Schultz
Fachdienst Ländlicher Raum
Südring 2
34497 Korbach
Tel.: 05631 954-1534
E-Mail senden


Weitere Ansprechpartner:

Stadt Volkmarsen
Bernd Pfeiffer
Tel. 05693 687-222
E-Mail senden

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