Kommunale Wärmeplanung
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind Gemeinden dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 für alle Gebiete, in denen zum 1. Januar 2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet sind, Wärmepläne zu erstellen.
Die Stadt Volkmarsen hat die Erstellung des kommunalen Wärmeplans im Jahr 2023 an den Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg GmbH übertragen. Die Wärmeplanung wurde im ersten Quartal des Jahres 2026 abgeschlossen und befindet sich aktuell im Status der Anhörung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung zeigen für die Volkmarser Stadtteile überwiegend eine langfristig dezentrale Wärmeversorgung. Für die Kernstadt wurde dagegen unter anderem im Bereich Wolfskammer/Wetterweg ein Potentialgebiet für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung identifiziert. Weitere Potentiale bestehen im Bereich der Kläranlage bis zum Krankenhaus sowie im Bereich Kasseler Straße (holzverarbeitender Betrieb). Bereits heute besteht ein kleines Wärmenetz im Bereich des Wetterweges, das durch eine Biogasanlage unterhalten wird.