Öffentliche Bekanntmachungen

Wahl der Schiedsperson des Schiedsamtbezirks Volkmarsen

Für den Bereich des Schiedsamtsbezirks Volkmarsen sind die Schiedspersonen (Schiedsfrau oder Schiedsmann und Stellvertreter/in) zu wählen. Die Schiedsamtspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die in das Amt gewählten Personen bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des zuständigen Amtsgerichts.

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich bis zum 30. August 2021 beim Magistrat der Stadt Volkmarsen, Rathaus, Zimmer 24, Steinweg 29, 34471 Volkmarsen (Tel.: 05693-687-111 oder stadt@volkmarsen.de) mündlich oder schriftlich zu melden. Dort werden auch nähere Auskünfte zu den Aufgaben und persönliche Voraussetzungen der Schiedsperson erteilt.

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