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Hier finden Sie die Dienstleistungen der Stadt Volkmarsen.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen –  auch innerhalb der EU – benötigen für diese ein Ausweisdokument!

Innerhalb der EU bzw. des Schengenraumes wird auch der Personalausweis als Reisedokument anerkannt.

Für Reisen in Länder außerhalb der EU ist in der Regel ein elektronischer Reisepass (ePass) notwendig.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen (nötige Reisedokumente) des Ziellandes (diese können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes ersehen).

Bis zum 31.12.2023 ist noch die Ausstellung eines Kinderreisepasses möglich (Gültigkeitsdauer 1 Jahr).

Ab 01.01.2024 muss für Kinder ausschließlich ein Reisepass (ePass)/Personalausweis beantragt werden.

Der Reisepass/Personalausweis wird Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie daher bei Ihrer Urlaubsplanung eine längere Bearbeitungszeit (3 – 6 Wochen) für Reisepässe bzw. Personalausweise. 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig.

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