Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Am 01.01.2021 ist die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Menschen und Familien kaufen alte Häuser) in Kraft getreten.
Hier können Sie sich den Abfallkalender individuell für das ganze Jahr ausdrucken.
Außerdem können alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der…
In und um Volkmarsen beginnt in der kommenden Woche der Bau der Glasfasernetze für die Internet- und Telefonversorgung in Gigabitgeschwindigkeit. Der…
Die Verwaltung wurde von der Firma Goetel über den bevorstehenden Ausbaubeginn informiert. Bereits ab dem 29.04.2024 werden bei den interessierten…
Haben Sie Ihre Hausnummer sichtbar an Ihrem Wohnhaus angebracht?
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der zugeteilten Hausnummer gem. § 126…
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bewerbungsphase zur „LandHeldin“ 2024 noch bis zum 8. Mai läuft. Der Preis der „LandHeldin“ ist…