Was erledige ich wo

Hier finden Sie die Dienstleistungen der Stadt Volkmarsen.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

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Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

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Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

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Am 01.01.2021 ist die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Menschen und Familien kaufen alte Häuser) in Kraft getreten.

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Hier können Sie sich den Abfallkalender individuell für das ganze Jahr ausdrucken.

Außerdem können alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der…

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In und um Volkmarsen beginnt in der kommenden Woche der Bau der Glasfasernetze für die Internet- und Telefonversorgung in Gigabitgeschwindigkeit. Der…

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Die Verwaltung wurde von der Firma Goetel über den bevorstehenden Ausbaubeginn informiert. Bereits ab dem 29.04.2024 werden bei den interessierten…

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Haben Sie Ihre Hausnummer sichtbar an Ihrem Wohnhaus angebracht?

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der zugeteilten Hausnummer gem. § 126…

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Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bewerbungsphase zur „LandHeldin“ 2024 noch bis zum 8. Mai läuft. Der Preis der „LandHeldin“ ist…

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