Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Am 01.01.2021 ist die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Menschen und Familien kaufen alte Häuser) in Kraft getreten.
Hier können Sie sich den Abfallkalender individuell für das ganze Jahr ausdrucken.
Außerdem können alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der…
Wir wünschen Ihnen eine ruhige und entspannte Adventszeit!
...Und wer noch ein Last-Minute-Geschenk benötigt: Die neuen…
NVV baut Bus- und Bahnangebot weiter aus
In diesem Jahr findet der europaweit festgelegte Fahrplanwechsel am 10. Dezember statt. Dabei gibt es auch…
Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken darauf hin, dass in Jahren mit ungeraden Endziffern (2023) die…
Die Einladung zur Gedenkfeier finden Sie hier.
In den Stadtteilen finden die Gedenkfeiern wie folgt statt:
Ehringen: 9:30 Uhr Gottesdienst…